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GRENZE GEGENSEITIG
In Frankreich ist eine Versicherung auf Gegenseitigkeit nicht obligatorisch, aber die Lücken bei der Erstattung und der Restzahlung im Falle von Problemen sind nach wie vor erheblich und nicht immer finanziell tragbar.
Um sich zu schützen, ist eine gegenseitige Versicherung erforderlich, die Kosten übernimmt, die von der Grundversicherung (CMU oder LAMal) nicht erstattet werden.
Als Grenzgänger ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz an Ihre Situation angepasst ist . Deshalb stellen wir Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung, um die besten Konditionen zu den besten Preisen zu erhalten.
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