UNSERE DIENSTLEISTUNGEN ZUR STEUEROPTIMIERUNG
Steuerberichtigung an der Quelle (DRIS)
Bei B- und G-(Grenz-)Genehmigungen kommt es regelmäßig zu Besteuerungs-, Deklarations- oder Auslegungsfehlern. bei der Quellensteuer insbesondere in den Kantonen Genf und Freiburg.
Wir beheben diese Unregelmäßigkeiten bis zu 5 Jahren unter Auflagen und unterstützen Sie bei Ihren Gesprächen mit der Steuerverwaltung.
QASI-RESIDENT (TOU)
Berichtigung der Quellensteuer oder Quasi-Resident?
Diese Wahl wird durch den Antrag auf Steuerberichtigung vor dem 31. März eines jeden Jahres getroffen. Es gibt bestimmten anspruchsberechtigten Quellensteuerpflichtigen die Möglichkeit, von der Besteuerung von in der Schweiz ansässigen Personen zu profitieren. Ziel ist die teilweise oder vollständige Rückerstattung der an der Quelle gezahlten Steuern, insbesondere in Genf oder Freiburg.
Die Entscheidung für den Quasi-Resident-Status ist nicht trivial. Hierzu ist es unerlässlich, vorab Ihre steuerliche Situation zu beurteilen, um die für Sie günstigste Lösung zu ermitteln.
HILFE BEI DER FRANZÖSISCHEN STEUERERKLÄRUNG
Alle Grenzgänger, unabhängig vom Arbeitskanton, müssen ihr gesamtes Einkommen in Frankreich angeben.
Für die Einkommensteuererklärung von Grenzgängern in Frankreich gibt es ganz besondere Besonderheiten, egal ob es sich um Lohn- oder Selbstständigkeitseinkommen handelt, wir unterstützen Sie für mehr Sicherheit und weniger Steuerlast.