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IWF und ASSOCIATES: Schweizer Finanzberatungsunternehmen Maßgeschneiderte Unterstützung für Grenzgänger und Schweizer Einwohner.

Altersvorsorge – Sparen – Lebensversicherung

3. Säule

Das Schweizer Rentensystem bleibt deutlich komplexer als in Frankreich.

 

Es besteht aus drei Säulen:

 

Die erste Säule namens AVS (Aid for Aging Survivors) ist ein Verteilungssystem wie in Frankreich. Die Pflicht besteht ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Die 1946 gegründete AVS basiert auf einem Wirtschaftssystem der Nachkriegszeit und ist daher besser an unsere heutige Wirtschaft angepasst.

 

Die zweite Säule namens BVG (Berufsversicherungsrecht) ist, wie der Name schon sagt, ein berufsständisches Rentensystem. Diese Ersparnisse werden zum Teil von Ihnen als Arbeitnehmer und zum Teil von Ihrem Arbeitgeber finanziert. Die Pflicht besteht ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag. Die Berechnung erfolgt daher auf Grundlage Ihres Einkommens und Ihrer Beschäftigungsjahre.

 

Die dritte Säule namens PII (Individuelle Intelligente Versicherung) ist eine private Ersparnis, die es Ihnen ermöglicht, die Lücken in den ersten beiden Säulen zu schließen und auch Ihre Familie zu schützen. Es gibt zwei Arten der dritten Säule, 3A und 3B, entweder die gebundene oder die kostenlose dritte Säule, die Sie an Ihre persönliche Situation anpassen können.

 

Insbesondere aufgrund der allgemeinen Alterung der Bevölkerung sowie negativer Bankzinsen sinken die Einkünfte aus der 1. und 2. Säule bei der Pensionierung stark. Heutzutage leisten immer weniger Arbeitnehmer Beiträge für immer mehr Rentner. Diese unterschiedlichen Entwicklungen machen die 3. Säule zu einem wesentlichen Element.

 

Was ist historisch gesehen die dritte Säule?

 

1987: Inkrafttreten der dritten Säule für in der Schweiz ansässige Personen in gleicher Weise wie für Grenzgänger mit dem Ziel einer zusätzlichen Absicherung.

 

2016: Der Status für den Abschluss eines Vertrags in der 3. Säule ändert sich. Unternehmen können eine Person, die in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland lebt, nicht mehr abonnieren.

 

2021: Endgültige Überarbeitung des Gesetzes von 2016, die hinsichtlich der Besteuerung und des Abzugs für Grenzgänger vorteilhaft ist.

 

Bisher gibt es nur noch zwei Gesellschaften, die Grenzgängern die Vorteile der 3. Säule ermöglichen. Was ist mit der Zukunft? Es ist unmöglich zu wissen, ob diese Unternehmen weiterhin für Grenzgänger geöffnet bleiben oder nicht. Daher ist es wichtig, den dritten Grenzpfeiler abzuschließen, solange noch Zeit ist.

 

Trotz der zahlreichen Einschränkungen, die wir zuvor gesehen haben, wird die 3. Säule von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Kantonen und den Gemeinden, aber auch vom französischen Staat stark gefördert. Tatsächlich wissen wir nach der letzten Revision, dass 3A und 3B künftig immer abzugsfähig sein werden, solange die dritte Säule für Grenzgänger offen bleibt.

 

Heute ist Ihre dritte Säule:

 

Vorteilhafte Besteuerung

 

Garantiertes Kapital

 

Eine beachtliche Ausbeute

 

Familienschutz (Lebensversicherung inklusive)

 

Ein sicherer Hafen (Schweizer Franken ist eine historisch solide Währung)

 

Ein großer Vorteil bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs

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