3. Säule
Altersvorsorge / Lebensversicherung
Das Schweizer Rentensystem besteht aus drei Säulen:
Die erste Säule namens AVS (Aid for Aging Survivors) ist ein Verteilungssystem wie in Frankreich. Die Pflicht besteht ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Die 1946 gegründete AVS basiert auf einem Wirtschaftssystem der Nachkriegszeit und ist daher besser an unsere heutige Wirtschaft angepasst.
Die zweite Säule namens BVG (Berufsversicherungsrecht) ist, wie der Name schon sagt, ein berufsständisches Rentensystem. Diese Ersparnisse werden zum Teil von Ihnen als Arbeitnehmer und zum Teil von Ihrem Arbeitgeber finanziert. Die Pflicht besteht ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag. Die Berechnung erfolgt daher auf Grundlage Ihres Einkommens und Ihrer Beschäftigungsjahre.
Die dritte Säule namens PI (Individual Insurance) ist ein privates Sparen, mit dem Sie die Lücken in den ersten beiden Säulen schließen und gleichzeitig Ihre Familie absichern können. Es gibt zwei Arten der dritten Säule, 3A und 3B, entweder die gebundene oder die kostenlose dritte Säule, die Sie an Ihre persönliche Situation anpassen können.
Insbesondere aufgrund der allgemeinen Alterung der Bevölkerung sowie negativer Bankzinsen sinken die Einkünfte aus der 1. und 2. Säule bei der Pensionierung stark. Heutzutage leisten immer weniger Arbeitnehmer Beiträge für immer mehr Rentner. Diese unterschiedlichen Entwicklungen machen die 3. Säule zu einem wesentlichen Element.
Die 3. Säule wird von der Schweizerischen Eidgenossenschaft stark gefördert, weshalb Sie jedes Jahr von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Diese können je nach Wohnkanton variieren.
Heute ist Ihre dritte Säule:
Vorteilhafte Besteuerung
Garantiertes Kapital
Eine beachtliche Ausbeute
Familienschutz (Lebensversicherung inklusive)